Laut Empfehlung des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) wird die Übertragung des Virus H5N1 auf den Menschen durch die Berührung mit den Gewässern als gering eingestuft, da sich hier die Viruskonzentration stark verdünnt. Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem direkten Kontakt mit einem kranken oder toten Vogel bzw. mit Vogelkot, der ja oft auf Anlegestegen zu finden ist, so sollten die Hände gründlich mit Wasser und Seife gewaschen und verschmutzte Kleidungsstücke in der Waschmaschine gereinigt werden. Auch wenn das Risiko einer Vogelgrippeerkrankung extrem gering ist, sollte bei Grippesymptomen ein Arzt zu Rate gezogen werden.
Kranke oder tote Vögel sollten grundsätzlich nicht berührt oder herumgetragen werden. Neben der Vogelgrippe können auch verschiedene andere Krankheiten übertragen werden. Beim Auffinden toter Vögel - insbesondere Wasservögel oder Greifvögel - sollte das zuständige Veterinäramt, die Gemeinde oder der Landkreis benachrichtigt werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich inzwischen in zahlreichen Internet-Veröffentlichungen. Auskünfte geben auch die jeweiligen Veterinär- und Gesundheitsämter. |